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Hinweis melden

Interne Hinweisgebermeldestelle

Interne Meldestelle der 020-EPOS European Point of Service GmbH nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Benachteiligung gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) und verpflichtet darum Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, sichere Kanäle für die Meldung von Verstößen einzurichten (interne Meldestellen).

Zu diesem Zweck haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet, zu der Sie vertraulich Kontakt aufnehmen können.

Wer kann Verstöße melden?

Die Meldestelle steht allen Beschäftigten und sonstigen Personen offen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in unserem Unternehmen über Verstöße Kenntnis erlangt haben. Auch ehemalige Beschäftigte sowie Bewerberinnen und Bewerber können sich an die Meldestelle werden.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

In den Anwendungsbereich des HinSchG fallen Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG. Dazu zählen unter anderem:

  • Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte der Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z.B. Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz)
  • Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik
  • Verstöße gegen Regelungen in Vergabeverfahren
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das HinSchG.

Geben Sie gern Ihren Hinweis bei uns ab:

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die möglichen Meldekanäle:

1.) per E-Mail:
Schreiben Sie uns gern einen Hinweis an unseren dafür vorgesehenen vertrauliches Verteilerpostfach:
hinweis@020epos.de

2.) Telefonische Hotline, persönliche Terminvereinbarung
Telefon: 0201-1515-300

3.) Posteingang
020-EPOS European Point of Service GmbH
Interne Meldestelle
Kruppstraße 74
45145 Essen

Zum Erhalt einer qualifizierten Rückmeldung ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse erforderlich. Wir sichern Ihnen zu, dass diese Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihres Hinweises nicht an das betreffende Unternehmen / die betreffende Organisation weitergegeben werden.

Noch Fragen?

Unsere freundlichen Mitarbeiter beantworten sie gerne. Einfach anrufen oder Kontaktformular nutzen.

+49 (0) 201 – 150 Zum Kontaktformular

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